Aus der Kreisverwaltung
Kinderschutz
Schutz vor Kindeswohlgefährdung im Bereich der ehrenamtlich getragenen Kinder- und Jugendarbeit
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Olpe hat in seinen Sitzungen am
14.06.2011 bzw. 04.08.2011 Richtlinien zum Schutz vor
Kindeswohlgefährdung beschlossen, die zum 01.10.2011 in Kraft treten und
Auswirkungen auf die Förderung von Angeboten / Aktionen gemäß Fachplan
Kinder- und Jugendarbeit, Kapitel 7 "Finanzierung der Kinder- und
Jugendarbeit" haben.
Ziel der ehrenamtlichen Kinder- und
Jugendarbeit der Jugendverbände und -einrichtungen ist die Förderung und
Stärkung von Kindern und Jugendlichen auf dem Weg zu einem gelingenden
Auwachsen. Hierzu zählt auch die körperliche und seelische
Unversehrtheit der Zielgruppe, das Kindeswohl.
Damit die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Olpe
diesem Anspruch gerecht werden können, sind sie gehalten, bei der
Auswahl von in diesem Bereich eingesetzten Ehrenamtlichen eine größtmögliche Sorgfalt im Hinblick auf die Geeignetheit dieser Personen anzuwenden.
Werden
diese mit der Beaufsichtigung oder Betreuung von Kindern und
Jugendlichen (regelmäßiger Kontakt im Sinne von Gruppen- oder
Treffarbeit bzw. Angebote mit Übernachtung im Rahmen von
Freizeitangeboten) betraut, unterschreiben sie vor der Aufnahme ihrer
Tätigkeit eine sogenannte Selbstverpflichtung.
Diese Selbstverpflichtung ist ab dem 01.10.2011 Bestandteil der Förderanträge für Aktionen / Aktivitäten im Bereich der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit und muss dem öffentlichen Träger vor Beginn der entsprechenden Maßnahme vorgelegt werden. Fehlende Nachweise führen zur Ablehnung eines Antrags.
Folgende Anlagen sind Bestandteile der Selbstverpflichtung und verbleiben bei dem/der ehrenamtlichen Mitarbeiter/in:
Handlungsempfehlungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Handlungsempfehlungen für Verantwortliche, wenn Kinder oder Jugendliche sich anvertrauen, Opfer geworden zu sein
Information zur Erkennung von Kindeswohlgefährdung / Gewaltanwendung
Auflistung der Ansprechpartner/innen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Hinsichtlich der Modalitäten zur verpflichtenden Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen (Jugendhilfeausschuss - Beschluss vom 14.06.2011) ist eine Projektgruppe beauftragt, entsprechende Standards zu erarbeiten. Über die Ergebnisse werden wir Sie rechtzeitig informieren.