Aus der Kreisverwaltung

Kinderschutz

Schutz vor Kindeswohlgefährdung im Bereich der ehrenamtlich getragenen Kinder- und Jugendarbeit

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Olpe hat in seinen Sitzungen am 14.06.2011 bzw. 04.08.2011 Richtlinien zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung beschlossen, die zum 01.10.2011 in Kraft treten und Auswirkungen auf die Förderung von Angeboten / Aktionen gemäß Fachplan Kinder- und Jugendarbeit, Kapitel 7 "Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit" haben.

Ziel der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit der Jugendverbände und -einrichtungen ist die Förderung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen auf dem Weg zu einem gelingenden Auwachsen. Hierzu zählt auch die körperliche und seelische Unversehrtheit der Zielgruppe, das Kindeswohl.

Damit die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Olpe diesem Anspruch gerecht werden können, sind sie gehalten, bei der Auswahl von in diesem Bereich eingesetzten Ehrenamtlichen eine größtmögliche Sorgfalt im Hinblick auf die Geeignetheit dieser Personen anzuwenden.
Werden diese mit der Beaufsichtigung oder Betreuung von Kindern und Jugendlichen (regelmäßiger Kontakt im Sinne von Gruppen- oder Treffarbeit bzw. Angebote mit Übernachtung im Rahmen von Freizeitangeboten) betraut, unterschreiben sie vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit eine sogenannte Selbstverpflichtung.

Diese Selbstverpflichtung ist ab dem 01.10.2011 Bestandteil der Förderanträge für Aktionen / Aktivitäten im Bereich der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit und muss dem öffentlichen Träger vor Beginn der entsprechenden Maßnahme vorgelegt werden. Fehlende Nachweise führen zur Ablehnung eines Antrags.

Folgende Anlagen sind Bestandteile der Selbstverpflichtung und verbleiben bei dem/der ehrenamtlichen Mitarbeiter/in:

Handlungsempfehlungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Handlungsempfehlungen für Verantwortliche, wenn Kinder oder Jugendliche sich anvertrauen, Opfer geworden zu sein
Information zur Erkennung von Kindeswohlgefährdung / Gewaltanwendung
Auflistung der Ansprechpartner/innen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Hinsichtlich der Modalitäten zur verpflichtenden Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen (Jugendhilfeausschuss - Beschluss vom 14.06.2011) ist eine Projektgruppe beauftragt, entsprechende Standards zu erarbeiten. Über die Ergebnisse werden wir Sie rechtzeitig informieren.